Traktanden
1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung
2. Orientierungen durch die Ressortvorsteher/innen
3. Verschiedenes
Die Jahresrechnung kann während 10 Tagen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schrifftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen (Art 63 ff Reglement über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 67 Organisationsreglement Hagneck, 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während dieser Zeit kann beim Gemeinderat eine Einsprache eingereicht werden. Dieser entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Im Übrigen wird auf die Botschaft verwiesen, welche jeder Haushaltung zugestellt wird. Zu der Gemeindeversammlung sind alle Mitbürger/innen freundlich eingeladen.
Gemeinderat Hagneck

