Jährliche Informationspflicht Trinkwasserqualität

Artikel 5 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser schreibt vor, dass Konsumentinnen und Konsumenten von Trinkwasser jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers informiert werden müssen. Nachfolgend zusammengefasst finden Sie die amtlichen Untersuchungsergebnisse des Kantonalen Laboratoriums Bern vom 24.11.2025.

  • Probe Akazienweg 25. 2575 Hagneck
  • Temperatur bei Erhebung 17.9 C
  • Untersuchte Kriterien: Mineralstoffe, Schwermetalle, Mikrobiologische Qualität, Physikalisch-chemische Qualität
  • Mikrobiologisch untersucht am 13.11.2025
  • Ergebnisse und Beurteilung: Die Probe bezüglich der untersuchten Kriterien entsprach den gesetzlichen Vorschriften.

Gemeinderat Hagneck