Gemeindeversammlung 27. November 2025

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung, Donnerstag, 27. November 2025, um 20.00 Uhr im Saal des Restaurants zur Brücke in Hagneck

Traktanden:

1. Neuanschaffung Traktor Schneeräumung; Genehmigung Verpflichtungskredit
2. Personalreglement; Revision
3. Budget 2026
a) Festsetzen der Gemeinde- und Liegenschaftssteueranlagen
b) Genehmigung des Budgets 2026
4. Finanzplan 2025-2030; Orientierung
5. Wahlen 2025
a) 5 Mitglieder des Gemeinderates; Wiederwahl
b) Gemeindepräsidium, Wiederwahl
c) Revisionsstelle; Wiederwahl
6. Orientierungen durch die Departementsvorstehenden
7. Verschiedenes

Die Akten zu den Geschäften können während 10 Tagen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen (Art 63ff Reglement über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 67 des Organisationsreglement der Gemeinde Hagneck 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während dieser Zeit kann beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Dieser entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Im Übrigen wird auf die Botschaft hingewiesen, welche jeder Haushaltung zugestellt wird.

Zur Gemeindeversammlung sind alle Mitbürger/innen freundlich eingeladen.

GEMEINDERAT HAGNECK